Kündigung während einer Krankmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin jetzt im 2.Lehrjahr der Ausbildung. Ich habe viele Fehltagen (37 Tage) gehabt.
Ich habe dafür eine Abmahnung bekommen, trotzt ich Krankmeldungen für den Tagen vorgelegen habe. Es wurde als Grund geschrieben, dass ich nicht ab dem ersten Fehltag zum Arzt gegangen bin, sonder an einem Tag später.Abwohl die Krankmeldung für den ersten Tag gilt.
jetzt ist meine Frage, ob der Arbeitgeber mich während erneute Krankmeldung kündigen darf.
Um mehr zu klären, ich gebe meine Kündigung Ende des November zum 31.12.23 ab
Mein Arbeitgeber weiß auch Bescheid
Ich freue mich auf die Rückmeldung
mit freundlichen Grüßen
RE: Kündigung während einer Krankmeldung
Hallo lieber Azubi,
schön, dass Du dich an Dr. Azubi wendest.
Erst einmal vorweg: es ist nicht in Ordnung, dass du in deinem Betrieb so unter Druck gesetzt wirst und du dir Sorgen um die Reaktionen deines Chefs oder deiner Chefin machen musst, denn wenn du krank bist, bist du krank! Jede*r kann krank werden und es dürfen keine negativen Folgen daraus resultieren. Für die Dauer und den Zeitpunkt kannst du ja nichts. Blöde Kommentare darüber oder versuchte Druckausübung seitens deines Chefs oder deiner Chefin, oder sogar Kündigungen deswegen, sind nicht in Ordnung, aber es ist natürlich schwierig das abzustellen. Letztendlich zahlt dein*e Chef*in selbst drauf, weil es nachgewiesenermaßen die Fehlzeiten erhöht, wenn kranke Mitarbeiter*innen nicht positiv begrüßt werden, wenn sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Wenn du eine Kündigung erhältst, hat dies oft viele Gründe. Wir empfehlen dir, dringend, gegen die Kündigung vorzugehen. Auch dann, wenn du nicht mehr in den Betrieb zurück gehen möchtest. Handle schnell, denn du hast nur drei Wochen Zeit, etwas gegen die Kündigung zu unternehmen. Danach ist sie wirksam.
Hier die rechtlichen Grundlagen:
Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Das Berufsausbildungsverhältnis kann von deinem*r Ausbilder*in nur außerordentlich und fristlos (das heißt von heute auf morgen) gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 22 Berufsbildungsgesetz).
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
- Häufiges Zu-Spät-Kommen in der Arbeit/Berufsschule
- Urlaubsantritt ohne Genehmigung
- Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Arbeit/Berufsschule
- Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
- nachgewiesener Diebstahl
- Anwendungen von Gewalt und krasse Beleidigungen in Betrieb/Berufsschule
Selbst wenn diese Gründe vorliegen, muss man in deinem Fall noch genau prüfen, ob sie für eine fristlose Kündigung ausreichen. Unsere Erfahrung zeigt, dass fristlose Kündigungen oft nicht rechtens sind.
Bei leichten Pflichtverletzungen oder Vergehen ist eine fristlose Kündigung erst dann erlaubt, wenn du dein Verhalten nicht änderst, obwohl du von deinem Betrieb schon öfter eine Abmahnung dafür bekommen hast. Du musst deshalb normalerweise mindestens zwei Abmahnungen für das gleiche Vergehen (!) bekommen haben, bevor du gekündigt werden kannst. Es gibt hier aber keine generelle Regelung. Je nach Schwere des Pflichtverstoßes kann auch eine Abmahnung ausreichen.
Keine Kündigungsgründe sind:
- Fehlerhafte oder schlechte Leistungen in Betrieb/Berufsschule
- Krankheit
Eine Kündigung muss immer schriftlich sein. Die Gründe müssen dabei genau angegeben werden, sonst ist die Kündigung nicht wirksam.
Unabhängig vom Kündigungsgrund stehen dir nach der Kündigung alle Leistungen zu, die du dir bis zum Kündigungszeitpunkt erworben hast - insbesondere Restgehalt und Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen und ein Arbeitszeugnis.
Folgende Schritte solltest du so schnell wie möglich gehen:
- Wende dich an deinen Betriebsrat (falls vorhanden)
- Hole dir Rat und Unterstützung bei kompetenten Leuten. Als Gewerkschaftsmitglied gewährt dir deine Gewerkschaft Rechtsschutz bei einem Kündigungsschutzverfahren. Sie hilft dir auch dabei, Klage gegen die Kündigung zu erheben.
Hier ist ein Kontakt zu deiner örtlichen Gewerkschaft:
Ver.di Mannheim
Hans-Böckler-Str. 1
68161 Mannheim
Tel.: 06211503150
E-Mail: service.bawue@verdi.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft. Als Gewerkschaftsjugend kämpfen wir Tag für Tag für gute Ausbildung, höhere Löhne, Umverteilung und Bildungsgerechtigkeit. Kurz: Für eine solidarische und antifaschistische Gesellschaft. Zusammen sind wir stärker – werde Mitglied!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!