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Dr. Azubi

zu wenige erlaubte, entschuldigte Fehltage in der Berufsschule

Guten Tag.

Hier geht es eigentlich nicht um mich, sondern um meine Freundin.

Sie macht eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin, ist im ersten Jahr und noch in Probezeit.

Ihr wurde mitgeteilt, dass sie nur 7 Tage entschuldigt fehlen darf, bevor es zum Rausschmiss aus der Schule kommt.

Zitat des Lehrers: Wenn ihr halt oft krank seid, habt ihr Pech.

Hier kommt auch schon meine Frage: Ist das überhaupt rechtens??

Überall wo ich lese im Netz heißt es, dass die Faustregel 10% erlaubte Fehlzeiten sind. 

Aus gegebenen Anlass noch die Hintergrundgeschichte, dass der Lehrer heute Corona-positiv unterrichtet hat, obwohl er bereits am morgen meinte er fühle sich krank. 

Nehmen wir nun mal an, dass dieser einen Schüler, eine Schülerin ansteckt, diese/r dadurch zu viele Fehltage hat und von der Schule fliegt.

Das kann doch nicht rechtens sein oder?

Ich will nicht zu viel Information über die Schule bereitstellen, aber die Ausbildung ist in Freiburg / BW, sofern das einen Unterschied macht, ist diese Information eventuell ja hilfreich.

Bitte um Rückmeldung. Vielen Dank.

RE: zu wenige erlaubte, entschuldigte Fehltage in der Berufsschule

Hallo!

Vielen Dank für deine Nachricht im Forum! Wir freuen uns dass du dich mit deinem Anliegen an uns wendest, aber ich fürchte ich kann euch da keine abschließende Antwort geben…

Grundsätzlich gilt die 10-15 % Regel von der du schon mal gehört hast, die gilt aber hauptsächlich in Kontext von betrieblichen Ausbildungen.

Deine Freundin macht scheinbar eine schulische Ausbildung - dafür sind wir leider keine Expert*innen, denn dieses Forum behandelt eigentlich Fragen, die sich auf Probleme innerhalb einer betrieblichen Ausbildung beziehen. Bei schulischen Ausbildungen gelten andere gesetzliche Grundlagen, denn Regelungen für schulische Ausbildungen sind schulintern und zudem Ländersache. Deshalb würde ich euch raten, euch direkt an ihre Gewerkschaft in eurer Nähe zu wenden, wenn deine Freundin sich ausführlich beraten lassen möchte.

Hier ist ein Kontakt für dich:

ver.di – Bezirk Freiburg

Friedrichstraße 41-43

79098 Freiburg

Tel.: 0761/2855-0

E-Mail: service.bawue@verdi.de

Da kannst du anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.

Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße

Dr. Azubi

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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