Minusstunden Abbau Ausbildungsende
Guten Tag,
ich beende zum 30.09. meine Ausbildung und bin aktuell krankgeschrieben aufgrund von Psychosomatik.
Ich habe kommende Woche noch 2 Tage Urlaub vor meiner Abschlussprüfung. Meine Chefin schreibt mir mal wieder Emails in denen sie ihre Unzufriedenheit mir gegenüber deutlich ausdrückt und darauf besteht, dass ich nächste Woche wieder arbeite. Zudem weist sie auf Minusstunden hin, die sie mit meinen restlichen Urlaubstagen verrechnen will bzw mir vom Gehalt abziehen möchte. Da wir auf Termin in unserem Studio arbeiten, kommt es öfter vor, dass nichts mehr zu tun ist. Somit bin ich oft früher gegangen und habe dies auch in meinem Stundenzettel vermerkt. Meine Studioleitung wusste darüber Bescheid und wir haben uns immer abgesprochen. Sie macht es genauso. Der Urlaub darf meines Wissens nicht verrechnet werden, aber ist das mit dem Gehalt in Ordnung?
Ich bitte um Rückmeldung. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RE: Minusstunden Abbau Ausbildungsende
Hallo lieber Azubi,
schön, dass Du dich an Dr. Azubi wendest.
Immer wieder gibt es Azubis, die plötzlich von ihrem*ihrer Ausbilder*in erfahren, dass sie Minusstunden angesammelt hätten. In der Regel ist diese Berechnung von Minusstunden nicht rechtens. Denn die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest (§19 Berufsbildungsgesetz). Klassisches Beispiel: Dein*e Ausbilder*in schickt dich Heim, weil nichts mehr zu tun ist. Oder du bekommst einen Anruf, dass du gar nicht erst kommen sollst. In diesen Fällen bist du bezahlt freigestellt und sammelst keine Minusstunden an. Du hast ein Recht darauf, die festgelegte tägliche Arbeitszeit auch zu arbeiten und zu lernen, und wenn es nichts zu tun gibt, kann sich dein*e Ausbilder*in ja Lernaufgaben für dich ausdenken: Du bist schließlich Azubi.
Außerdem: Dein*e Ausbilder*in muss dich für die Teilnahme an der Abschlussprüfung und an dem Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freistellen. Die Freistellung erfolgt mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (§ 15 Berufsbildungsgesetz).
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen, falls wirklich etwas passiert.
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Ver.di Geschäftsstelle Oldenburg
Güterstraße 1
26122 Oldenburg
Tel.: 0441969760
Mail: service.nds-hb@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!