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Dr. Azubi

Arbeitsrecht

Hallo,

Ich hätte mal eine Frage und zwar, ich hatte letzten Monat einen Bandscheibenvorfall, leider gab es Probleme letzt endlich mit meinem Orthopäden und ich fehle seid dem 19.8.23 unentschuldigt.
Ich hätte am 01.09.23 meine Ausbildungsvergütung bekommen sollen, da am 06.09 immer noch nichts da war, hatte ich bei der Personalabteilung angerufen. Die teilten mir mit, dass ich diesen Monat kein Gehalt (auch kein Urlaubsgeld) bekomme wegen den unentschuldigten Tagen. Und ich muss denen knapp 500€ zurück zahlen.
In meinen Vertrag steht aber nichts darüber. An die MAV habe ich mich auch schon gewendet, da geht aber nie jemand ans Telefon oder auf Mails antworten sie auch nicht. Die Rechnung habe ich heute erhalten per Post. 
Ich habe Miete zu zahlen und meine Katzen müssen versorgt werden.


Was kann ich da machen?

LG

RE: Arbeitsrecht

Hallo lieber Azubi,

schön, dass Du dich an Dr. Azubi gewendet hast.

Unentschuldigtes Fehlen – egal ob in der Berufsschule oder im Betrieb – ist eine ernste Pflichtverletzung und kann im Wiederholungsfall sogar zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den*die Arbeitgeber*in führen. 

Abgesehen davon, dass dein*e Arbeitgeber*in dich für die unentschuldigten Fehltage zunächst einmal abmahnen könnte, hat er*sie tatsächlich das Recht, deine Vergütung anteilig für die Tage, in denen du dich nicht ordnungsgemäß krankgemeldet hast, zu kürzen (§ 7 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes). 

Wenn du dich noch einmal ausführlich beraten lassen möchtest oder rechtliche Unterstützung brauchst, kannst du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt für dich: 

Ver.di Geschäftsstelle Ludwigshafen

Kaiser-Wilhelm-Straße 7
67059 Ludwigshafen

Tel.: 0621591840

Mail: bz.pfalz@verdi.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst... 

Außerdem könntest du dich an eine*n Ausbildungsberater*in der Kammer/Innung wenden und mit ihm*ihr ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren. 

Hier noch eine Info wie Du dich Krankmelden musst:

Wenn du wegen Krankheit nicht in der Lage bist zur Ausbildung zu erscheinen, musst du das deinem Betrieb noch am gleichen Tag vor Arbeitsbeginn mitteilen. Du musst ihm auch mitteilen, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst. Den Grund deiner Erkrankung musst du nicht angeben. An Berufsschulen werden unterschiedliche Regelungen angewendet. Dein*e Klassenlehrer*in sagt dir, wie und wann du dich krank zu melden hast. Wenn du davon nichts weißt, gilt auch hier: Vor Beginn des Schultages im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen. Achtung: Auch wenn du in der Berufsschule fehlst, musst du dich im Betrieb krankmelden!  

Wenn du länger krank bist, musst du deinem*deiner Ausbilder*in ab dem vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dein*e Ausbilder*in hat das Recht, die ärztliche Bescheinigung immer schon ab dem ersten Tag zu verlangen. Das kann er*sie dir entweder mündlich mitteilen oder schriftlich mit dir vereinbaren.  

Beim Arzt oder bei der Ärztin erhältst du dann zwei Zettel. Einer ist für den*die Arbeitgeber*in bestimmt, den zweiten Zettel schickst du an deine Krankenkasse.  

Bei Arbeitsunfähigkeit gilt also der Grundsatz: Dein*e Ausbilder*in muss immer wissen, wo du steckst. Also: Vor Arbeitsbeginn anrufen und Atteste frühzeitig abschicken. Falls es am Ausbildungsplatz kriselt und dir deine Arbeitsunfähigkeit zum Vorwurf gemacht wird, kannst du das Attest auch per Einschreiben schicken oder von jemandem persönlich bringen lassen. Dann hast du im Zweifelsfall einen Nachweis über deine fristgerechte Krankmeldung. 

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft! 

 

Liebe Grüße 

Dr. Azubi 

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter! 

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