Vollzeit Job mit Teilzeit Ausbildung kombinieren
Guten Tag,
ich möchte mich kurz informieren, ob es überhaupt möglich wäre, neben dem Vollzeit Job noch eine Teilzeit Berufsausbildung zu beginnen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
narekgrg:
24.05.2023
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RE: Vollzeit Job mit Teilzeit Ausbildung kombinieren
Hallo lieber Azubi,
Schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast.
Das Berufsbildungsgesetz (§ 7a BBiG) sieht die Möglichkeit vor, eine Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Dafür braucht es seit Anfang 2020 keinen gesonderten Grund mehr.
Bei der Teilzeitberufsausbildung kannst du deine wöchentliche betriebliche Ausbildungszeit auf bis zu 50 % reduzieren. Die Gesamtdauer deiner Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend, maximal um das Eineinhalbfache der „regulären“ Ausbildungsdauer.
Wenn du gute Leistungen erbringst oder aufgrund deiner Vorbildung, kannst du mit Einverständnis deines Betriebes, die Ausbildung verkürzen (§ 8 Abs.1 BBIG). So kannst du in Absprache mit deinem Betrieb versuchen, die automatische Verlängerung wegen Teilzeitausbildung einzuschränken.
Ein bis zwei Berufsschultage in Vollzeit würden zu der betrieblichen Ausbildungszeit noch hinzukommen. Das entspricht dann in etwa einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden. Zu welchen Zeiten du in den Betrieb kommst, musst du mit deinem Betrieb absprechen.
Mit der Teilzeitausbildung soll jungen Eltern, leistungsschwächeren Auszubildenden, behinderten Auszubildenden und Auszubildenden, die beispielsweise pflegebedürftige nahe Angehörige haben, die Chance gegeben werden, in ihrer individuellen Situation eine Berufsausbildung abzuschließen. Auch kann eine Teilzeitausbildung mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit (zum Beispiel, wenn du geflüchtet bist oder du eine Nachqualifizierung machen willst) kombiniert werden. Wichtig ist, dass es sich hier um klar getrennte Vertragsverhältnisse handelt.
Den Antrag auf die Teilzeitberufsausbildung müsstest du gemeinsam mit deinem Betrieb bei der zuständigen Stelle (siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag) stellen. Du hast also keinen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitausbildung, sondern musst einen Betrieb finden, der dich in Teilzeit ausbilden möchte.
Als Teilzeit-Azubi erhältst du ganz normal eine Ausbildungsvergütung, welche jedoch entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit gekürzt wird (§ 17 Abs. 5 BBIG). Beim Arbeitsamt kannst du dich über ergänzende Leistungen informieren. Du hast eventuell Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.
Die neuen Gesetzesänderungen zur Teilzeitausbildung hinterlassen noch viele offenen Fragen. Wende dich daher am besten an deine zuständige Gewerkschaft, um weitere Unterstützung zu bekommen. Weitere Informationen zur Berufsausbildung in Teilzeit erhältst du auch bei den zuständigen Stellen.
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Sitz des Landesbezirks Berlin-Brandenburg
Köpenicker Straße 30
10179 Berlin
Tel.: 030 / 8866-6
Fax: 01805 837343 - 14007
E-Mail: service.bb@verdi.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 26.05.2023