Zu viele Fehlzeiten
Hallo erstmal. Ich habe eine Frage. Ich bin leider recht oft krank und habe seit September nun 19 Fehltage, meist wegen Entzündungen und Migräneanfällen. Ich nehme nun Vitaminpräparate etc. und schaue ob es besser wird.. ich bin auch öfters früher von der Arbeit gegangen aber habe eine AU vorgelegt damit ich keine Minusstunden bekomme, da der Arbeitgeber gesagt hat die Stunden werden nur aufgefüllt im System und zählen nicht als Krankentage. Meine Frage ist was denn passiert wenn ich zu viele Fehltage habe? Ich habe gehört dass vor der Prüfung einfach nur auf die Noten genauer geschaut wird und ob man denn gut mitgekommen ist. Also dass man mit passenden Noten trotzdem die Prüfung schreiben kann.. Stimmt das? Und kann ich wegen 19 Fehltagen im Jahr gekündigt werden?
Viele Grüße
*Kimby2803*:
24.05.2023
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RE: Zu viele Fehlzeiten
Hallo lieber Azubi,
schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast.
Erst einmal vorweg: es ist nicht in Ordnung, dass du in deinem Betrieb so unter Druck gesetzt wirst und du dir Sorgen um die Reaktionen deines Chefs machen musst, denn wenn du krank bist, bist du krank! Jeder kann krank werden und es dürfen keine negativen Folgen daraus resultieren. Für die Dauer und den Zeitpunkt kannst du ja nichts. Blöde Kommentare darüber oder versuchte Druckausübung seitens deines Chefs sind nicht in Ordnung, aber es ist natürlich schwierig das abzustellen. Letztendlich zahlt dein Chef selbst drauf, weil es nachgewiesenermaßen die Fehlzeiten erhöht wenn kranke Mitarbeiter nicht positiv begrüßt werden, wenn sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Wenn du die ganze Zeit ein schlechtes Gewissen hast, wenn du krankgeschrieben wirst, kannst du dich nicht erholen und dein gesundheitlicher Zustand wird immer schlimmer. Ich kann gut verstehen, dass das für dich die Hölle ist. Du darfst dich aber auf keinen Fall unter Druck setzen lassen – es gibt nichts, was dir vorgeworfen werden kann.
Nun aber ein paar Infos zu deiner Krankschreibung:
Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Erst wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt 70 Prozent der regelmäßig erzielten Bruttoausbildungsvergütung (das ist der Betrag ohne Abzüge), jedoch nicht mehr als 90 Prozent der letzten Nettoausbildungsvergütung (das ist der Betrag, der auf deinem Konto eingeht). Das Krankengeld ist einschließlich Vergütungsfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.
Wenn du sehr lange krankgeschrieben bist, kann dein Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten. Der überprüft dann die Diagnose deines Arztes.
Wenn du durch zu hohe Fehl- und Krankheitszeiten bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet hast, solltest du Kontakt zu deiner zuständigen Stelle (IHK / HK) aufnehmen und fragen, ob eine Zulassung nicht trotzdem möglich ist. Wenn dir nicht mehr als zehn Prozent (12-15 Wochen) an Ausbildungszeit fehlen hast du gute Chancen zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden und nicht verlängern zu müssen. Das mit den zehn Prozent ist übrigens eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: (0 30) 69 56 - 0
Fax: (0 30) 69 56 - 31 41
E-Mail: info@verdi.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 26.05.2023