Wie viel sind Arbeitstage erlaubt als azubi
Hallo,
ich habe eine Frage ich bin im zweiten Lehrjahr .Ich habe Montags und Dienstag Berufschule jeweils 6 Stunde ,danach soll ich direkt nach der Schule 4 Stunden arbeiten. Ich habe mein Dienstplan erhalten ich muss Montag bis Samstag 7:30 bis 16Uhr arbeiten .das sind aber 6 Tage, ich habe kein freien Tag bzw ich bekomme den nicht. Darf ich als Azubi kein freien Tag erhalten. Ich muss in der Woche 40Stunden arbeiten.
sara:
19.05.2023
|
RE: Wie viel sind Arbeitstage erlaubt als azubi
Hallo lieber Azubi,
schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. S
eit dem 01.01.2020 wird die Berufsschulzeit unabhängig vom Alter angerechnet. Damit ist auch die Anrechnung für volljährige Auszubildende gesichert. Sie dürfen nach einem langen Berufsschultag nicht mehr zurück in die Arbeit.
Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden von min. 45 Minuten umfasst, muss mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet werden (§ 15 Berufsbildungsgesetz, § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten Tag nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Unter Umständen kann es sein, dass du an diesem Tag noch in die Arbeit musst. In diesem Fall wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb ebenfalls auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen – nämlich weniger als 30 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.
Etwas anderes gilt bei Blockunterricht: Beträgt der Unterricht in der Blockwoche mindestens 25 Stunden und sind diese auf fünf Tage verteilt, wird die Blockwoche mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit angerechnet. Während der Blockwoche sind allerdings betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.
Grundsätzlich gilt immer: An einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschultag dürfen Auszubildende nicht beschäftigt werden.
Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: (0 30) 69 56 - 0
Fax: (0 30) 69 56 - 31 41
E-Mail: info@verdi.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 20.05.2023