Deutscher Gewerkschaftsbund

Ablehnung als Auszubildender

Sohn mit ads hat die schriftliche, mündliche und sportliche Prüfung für eine Ausbildung beim Zoll bestanden. Wurde ausgewählt zum Einstellen aber bei der Gesundheitliche Prüfung durch BAD bei der körperlich alles ok ist, ist er durchgefallen weil die Ärztin geschrieben hat „ geeignet unter bestimmten Voraussetzungen" gemeint ist aber nur eine Nachuntersuchung nach einem Jahr. 
was können wir hier tun: Gleichstellung anklagen, Diskriminierung Fall?

danke

Bobo: 19.05.2023 |
  • RE: Ablehnung als Auszubildender

    Hallo lieber Azubi,

    schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. In diesem Fall muss man es genau prüfen und deswegen empfehle ich dir das du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wendest. 

    Eine Übersicht über beinahe alle erlernbaren Berufe bietet das BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Ausbildung-und-Beruf/ausbildungsberufe.html

    Zu jedem Beruf gibt es ausführliche Informationen, zum Beispiel wie lange die Ausbildung dauert, was man lernt, was man damit anfangen kann, wie man eine Ausbildungsstelle für diesen Beruf findet. 

    Wenn du jetzt zwar viele Berufe kennst, aber trotzdem nicht weißt, was du machen sollst, dann schau unter https://jugend.dgb.de/schule/beratung/berufswahlhilfe. 

    Ebenso kannst Du dich an das Berufsbildungszentrum (BIZ) der örtlichen Agentur für Arbeit wenden und dich dort kostenlos über alle möglichen Berufe beraten lassen. 

    Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:

    Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:

    Verdi Sitz des Landesbezirks Bayern
    Neumarkter Str. 22
    81673 München

    Tel.: 089/59977-0
    Fax: 089/59977-488
    E-Mail: LBZ.Bayern@verdi.de

    Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.

    Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße

    Dr. Azubi

    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 20.05.2023


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