Deutscher Gewerkschaftsbund

Ausbildungvergütung

Hallo Dr. Azubi,

meine Azubikolleg*innen und ich haben eine FRage zur Ausbildungsvergütung, da wir befürchten, dass wir zu wenig erhalten! 

Laut IHK muss es jährlich eine Steigerung der Ausbildungsvergütung geben. Dabei wird die Mindetsausbildungsvergütung, die ja festgesetzt wurde seit 2020, mind. 550€ sein. Leider gibt die IHK keine Info darüber, ob es sich um den Brutto oder Netto handelt. 

Die Steigerung beträgt im 2. Jahr 18% und im 3. Jahr 35% von dem, was man im 1. Lehrjahr verdient hat. 

In meinem 1. Lehrjahr hatte ich mit steuerlichen Abzügen etwa 510€. In meinem 2. erhielt ich bis Dezember 581€ mit steuerlichen Abzügen. Seit Januar 2023 erhalte ich 579€ mit steuerlichen Abzügen. Wenn ich die 18% auf die 510€ verrechne, komme ich auf 601€. 

Bekommen wir zu wenig Ausbildungsvergütung oder müssen die 18% auf das Bruttogehalt verrechnet werden?

Vielen Dank für die Hilfe!!


Anuwan: 17.05.2023 |
  • RE: Ausbildungvergütung

    Hallo lieber Azubi,

    schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. 

    Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist von Beruf zu Beruf sehr unterschiedlich. 

    Leider gibt es zudem immer noch ziemliche Unterschiede zwischen Ost und West. Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen (§ 17 Berufsbildungsgesetz). Häufig sind die Ausbildungsvergütungen in einem Tarifvertrag festgelegt.

    Wichtig: Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn für deinen Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss deine Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der in deiner Branche üblichen tariflichen Vergütung betragen. Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, klagt sie die Ausbildungsvergütung für dich ein. Kümmere dich frühzeitig darum, denn oft kann man die Vergütung nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend einfordern! 

    Als Orientierungshilfe bieten wir dir folgendes: https://www.bibb.de/de/12209.php


    Ausbildungsverträge ab 01.01.2020

    Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. 

    Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen (§ 17 Berufsbildungsgesetz). Häufig wird die Höhe der Ausbildungsvergütung in einem Tarifvertrag festgelegt. Wenn kein Tarifvertrag existiert, darf dein Betrieb die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nicht unterschreiten. 

    Am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung, für alle neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, verpflichtend eingeführt. Sie regelt die Untergrenzen an Ausbildungsvergütung, die ein Betrieb nicht unterschreiten darf. 

    Sie wird bis 2023 in mehreren Stufen eingeführt. Ab 2024 wird sie jährlich nach der Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen der beiden vorausgegangenen Kalenderjahre angepasst. Konkret darf dein Betrieb folgende Vergütungen nicht unterschreiten: 

    Jahr des Ausbildungs-beginns

    1. Ausbildungsjahr

    2. Jahr
    (+18% im Vergleich zum 1. Jahr)

    3. Jahr
    (+35% im Vergleich zum 1. Jahr)

    4. Jahr
    (+40% im Vergleich zum 1. Jahr)

    Jahr 2020

    515,00 Euro

    607,70 Euro

    695,25 Euro

    721,00 Euro

    Jahr 2021

    550,00 Euro

    649,00 Euro

    742.50 Euro

    770,00 Euro

    Jahr 2022

    585,00 Euro

    690,30 Euro

    789,75 Euro

    819,00 Euro

    Jahr 2023

    620,00 Euro

    731,60 Euro

    837,00 Euro

    868,00 Euro

    Jahr 2024

    x = 620,00 Euro 

    + durchschnitt-

    liche Steigerung 

    der Vergütungen 

    zwischen 2022 

    und 2023 + 

    Auf- und Abrun-

    dungsregel

    x + 18 %

    x + 35 %

    x + 40 %

    Für die Höhe der Mindestausbildungsvergütung, ist das Datum deines Ausbildungsbeginns entscheidend für die Vergütungshöhe im zweiten und dritten Lehrjahr. Beginnst du beispielsweise, die Ausbildung am 01.09.2021 erhältst du im ersten Lehrjahr 550 €, im zweiten 649 € und im dritten Lehrjahr 742,50 €. 

    Wichtig: Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn für deinen Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss deine Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der in deiner Branche üblichen tariflichen Vergütung betragen. Dies gilt auch, wenn die Mindestausbildungsvergütung darunter liegt. Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, klagt sie die Ausbildungsvergütung für dich ein. Kümmere dich frühzeitig darum, denn oft kann man die Vergütung nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend einfordern! 

    Als Orientierungshilfe bieten wir dir folgendes: https://www.bibb.de/de/12209.php

    Die Mindestausbildungsvergütung darf nur in zwei Fällen unterschritten werden: 

    Wenn du eine Teilzeitausbildung machst, dann kann deine Vergütung prozentual entsprechend der Kürzung deiner Arbeitszeit angepasst werden. 

    Wenn es einen bindenden Tarifvertrag für dein Betrieb gibt, der niedriger ist, als die Mindestausbildungsvergütung, dann gilt dieser.

    Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden!

    Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also keinen Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge. Ein Kontakt in deiner Nähe ist:

    Verdi Sitz des Landesbezirks Niedersachsen/Bremen
    Goseriede 10
    30159 Hannover

    Tel.: 0511/12400-0
    Fax: 0511/12400-150
    E-Mail: service.nds-hb@verdi.de

    Da kannst du einfach anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße

    Dr. Azubi

    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

     

    Dr. Azubi: 18.05.2023


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