Deutscher Gewerkschaftsbund

3 Lehrjahr

Schönen Guten Tag ,

ich lerne schon seid 3 Jahren Sport und fitnesskaufmann und bin gerade in den letzten Monaten meiner Ausbildung. Mich stellt die Frage was passiert wenn ich in Rechnungswesen auf dem Endjahreszeugniss eine 5 zu stehen habe obwohl ich zur endprüfung zugelassen wurde aber eine Nachprüfung schreiben muss weil ich im letzten Jahr auch 5 stand .

vielen dank 

larifari13: 15.03.2023 |
  • RE: 3 Lehrjahr

    Hallo lieber Azubi,

    schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. Wenn du die Abschlussprüfung oder den zweiten Teil der Abschlussprüfung bestehst, endet dein Ausbildungsverhältnis, sobald die Ergebnisse vom Prüfungsausschuss bekannt gegeben wurden (§ 21 Berufsbildungsgesetz). Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, endet deine Ausbildung an dem Datum, das in deinem Ausbildungsvertrag als Ausbildungsende angegeben ist, es sei denn, du stellst einen Antrag auf Verlängerung (§ 21 Berufsbildungsgesetz).

    Du erhältst ein Abschlusszeugnis mit deinen Prüfungsergebnissen. Falls dein Ausbilder es wünscht, werden auch ihm die Ergebnisse deiner Abschlussprüfung mitgeteilt. Wenn du es beantragst, wird deinem Abschlusszeugnis eine Übersetzung in englischer und französischer Sprache beigefügt. Außerdem kannst du beantragen, dass deine Leistungen in der Berufsschule auf dem Zeugnis aufgeführt werden (§ 37 Berufsbildungsgesetz).

    Die Abschlussprüfung kann zwei Mal wiederholt werden (§ 37 Berufsbildungsgesetz). 

    Wenn du durch die Abschlussprüfung gefallen bist, kannst du dein Ausbildungsverhältnis um ein halbes Jahr verlängern und am nächsten Prüfungstermin teilnehmen. Wenn du erneut durchfällst, kannst du deine Ausbildung noch einmal um ein halbes Jahr verlängern. Du kannst deine Ausbildung also insgesamt um ein Jahr verlängern und die Abschlussprüfung zweimal wiederholen (§§ 21, 37 Berufsbildungsgesetz). Es genügt, dass du deinen Willen zur Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses vor Ablauf deines Ausbildungsvertrages deutlich äußerst. Wir empfehlen dir aber, es deinem Ausbilder schriftlich mitzuteilen! 

    Je nach Prüfungsordnung sind die Regelungen unterschiedlich: In einigen Fällen reicht es, wenn du nur den Teil oder das Fach der Prüfung wiederholst, in dem du durchgefallen bist, in anderen Fällen musst du die gesamte Abschlussprüfung wiederholen. Was für dich gilt, kannst du entweder in deine Ausbildungsordnung nachlesen oder dem Brief entnehmen, den die zuständige Stelle dir zuschickt, wenn du die Prüfung nicht bestanden hast.

    Falls du im theoretischen Teil durchgefallen bist, wird es jetzt allerhöchste Zeit für die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH): Das ist kostenlose Nachhilfe für Azubis. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Frage einfach mal in deiner Berufsschule oder bei der Agentur für Arbeit nach. 

    Achtung: Falls du durchgefallen bist musst du die Ausbildung nicht unbedingt verlängern. Du kannst auch das Ausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auslaufen lassen und als externer Prüfling an der Abschlussprüfung teilnehmen. Der Nachteil: Wenn du kein Azubi mehr bist, darfst du häufig auch nicht mehr in die Berufsschule gehen und bekommst keine Nachhilfe (abH) von der Agentur für Arbeit mehr gezahlt. Und auch BAB fällt dann weg. Falls du dich dafür entscheidest deine Ausbildung nicht zu verlängern kümmere dich frühzeitig um deine Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle (IHK, HWK)!

    Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:

    Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:

    Verdi Sitz des Landesbezirks Nord
    Hüxstraße 1
    23552 Lübeck

    Tel.: 0451 8100-6
    Fax: 0451 8100-888
    E-Mail: service.nord-hh@verdi.de

    Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.

    Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße

    Dr. Azubi

    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 16.03.2023


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