Deutscher Gewerkschaftsbund

Op in der Probezeit

Hallo Dr.Azubi,

Ich hab ein Problem und brauche Ihren Rat dazu. Ich fange im April 2023 eine Ausbildung an als Pflegefachfrau/mann. Im Vertrag steht das man in der Probezeit von 6 Monaten nur 100 Stunden fehlen darf was 2 1/2 Wochen beträgt. Nun hat sich herausgestellt das ich eine Mandel op haben soll (hab 5x ne bakterielle Infektion gehabt) und habe im Internet erfahren dass man bis zu 3 Wochen krankgeschrieben werden kann was bedeutet das ich diese Zeit überschritten habe und gekündigt werden könnte. Ich weiß nicht was ich tun soll einerseits kann ich mit der op bis nach der Probezeit warten,gehe aber das Risiko erneut an der Infektion zu erkranken, was auch nach sich ziehen könnte das ich gekündigt werde, oder ich mach sie und das Ergebnis ist leider das gleiche. Einerseits ist es mir schon wichtig diese op zu machen aber ich möchte diese Ausbildung unbedingt bestehen. Gibt es eine Möglichkeit sowas regeln zu können ? 

mit freundlichen Grüßen 

Schwester_Tonii: 14.03.2023 |
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  • RE: Op in der Probezeit

    Hallo lieber Azubi, 

    schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. 

    Erst einmal vorweg: es ist nicht in Ordnung, dass du in deinem Betrieb so unter Druck gesetzt wirst und du dir Sorgen um die Reaktionen deines Chefs machen musst, denn wenn du krank bist, bist du krank! Jeder kann krank werden und es dürfen keine negativen Folgen daraus resultieren. Für die Dauer und den Zeitpunkt kannst du ja nichts. Blöde Kommentare darüber oder versuchte Druckausübung seitens deines Chefs sind nicht in Ordnung, aber es ist natürlich schwierig das abzustellen. Letztendlich zahlt dein Chef selbst drauf, weil es nachgewiesenermaßen die Fehlzeiten erhöht wenn kranke Mitarbeiter nicht positiv begrüßt werden, wenn sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

    Wenn du die ganze Zeit ein schlechtes Gewissen hast, wenn du krankgeschrieben wirst, kannst du dich nicht erholen und dein gesundheitlicher Zustand wird immer schlimmer. Ich kann gut verstehen, dass das für dich die Hölle ist. Du darfst dich aber auf keinen Fall unter Druck setzen lassen – es gibt nichts, was dir vorgeworfen werden kann.

    Nun aber ein paar Infos zu deiner Krankschreibung:

    Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Erst wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt 70 Prozent der regelmäßig erzielten Bruttoausbildungsvergütung (das ist der Betrag ohne Abzüge), jedoch nicht mehr als 90 Prozent der letzten Nettoausbildungsvergütung (das ist der Betrag, der auf deinem Konto eingeht). Das Krankengeld ist einschließlich Vergütungsfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

    Wenn du sehr lange krankgeschrieben bist, kann dein Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten. Der überprüft dann die Diagnose deines Arztes.

    Wenn du durch zu hohe Fehl- und Krankheitszeiten bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet hast, solltest du Kontakt zu deiner zuständigen Stelle (IHK / HK) aufnehmen und fragen, ob eine Zulassung nicht trotzdem möglich ist. Wenn dir nicht mehr als zehn Prozent (12-15 Wochen) an Ausbildungszeit fehlen hast du gute Chancen zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden und nicht verlängern zu müssen. Das mit den zehn Prozent ist übrigens eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.

     

    Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden!

    Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also keinen Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge. Ein Kontakt in deiner Nähe ist:

    Verdi Sitz des Landesbezirks Berlin-Brandenburg
    Köpenicker Straße 30
    10179 Berlin

    Tel.: 030 / 8866-6
    Fax: 01805 837343 - 14007

    Da kannst du einfach anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

     

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

     

    Liebe Grüße

    Dr. Azubi

    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 15.03.2023


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