Deutscher Gewerkschaftsbund

wechsel von ausbildung zum Arbeit aufenthaltstitel

Hallo,

ich bin vor Acht Monate mit Aufenth
§ 16a nach Deutschland eingereist,um meine Ausbildung als Industriekaufman zu absolvieren.

Ich habe in meinem Heimatland meine Bachlor als Wirtschaft absolvieren und habe es anerkennen lassen.

Ich habe vor kurzem ein Arbeitsvertrag als Buchhalter bekommen.

Meine frage ist:Kann ich mein aufenthaltstitel von Ausbildung zum Arbeit?

Mit freundlichen Grussen

Khalid: 14.03.2023 |
  • RE: wechsel von ausbildung zum Arbeit aufenthaltstitel

    Hallo lieber Azubi, 

    schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast.  Bei vielen Streitigkeiten im Arbeitsleben ist guter Rechtsschutz notwendig. Falls deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, bist auch du in aller Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert und somit Anwalts Liebling. Prüfe aber, ob der Rechtsschutz auch für das Arbeitsrecht gilt.

    Mitglieder der Gewerkschaften haben über ihre Gewerkschaft Rechtsschutz bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Dieser gilt auch bei aufenthaltsrechtlichen Fragen von Ausländern. Für Auszubildende ist der Eintritt in die Gewerkschaft die günstigste Möglichkeit um Rechtschutz zu haben: Azubis zahlen nur einen Beitrag von zirka fünf Euro im Monat.

    Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:

    Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:

    Verdi Sitz des Landesbezirks Baden-Württemberg
    Theodor-Heuss-Straße 2 / Haus 1
    70174 Stuttgart

    Tel.: 0711 - 88788-7
    Fax: 01805 - 83734329920
    E-Mail: lbz.bawue@verdi.de

    Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.

    Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

                       

    Liebe Grüße

    Dr. Azubi               

    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 15.03.2023


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