Krankengeld in der berufsbegleitenden Ausbildung
Guten Tag,
ich bin berufsbegleitend in der Ausbildung zur Erzieherin, d.h. ich arbeite 3 Tage (TZ-Gehalt) und bin 2 Tage in der Fachschule. Wg Krankheit bin ich nun knapp über 6 Wochen ausgefallen und die Lohnfortzahlung endete.
Jetzt ist es bisher nicht klar, ob ich wg der berufsbegleitenden Ausbildung Krankengeldanspruch habe oder mich arbeitslos melden muss. Können Sie mir dazu etwas sagen?
Danke und Gruß
Ella :
22.01.2023
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RE: Krankengeld in der berufsbegleitenden Ausbildung
Hallo lieber Azubi,
schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. Gehe am besten mit deinem Vertrag mal bei der Gewerkschaft vorbei. Die Kontaktdaten geben ich dir.
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Verdi Sitz des Landesbezirks Berlin-Brandenburg
Köpenicker Straße 30
10179 Berlin
Tel.: 030 / 8866-6
Fax: 01805 837343 - 14007
E-Mail: service.bb@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 23.01.2023