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Dr. Azubi

Ausbildungswechsel

Hallo, 

ich würde gerne meine Ausbildung wechseln (möchte zur Polizei), da das schon immer ein Wunsch von mir war und ich in meinem Betrieb nichts lerne. In der Schule steh ich momentan auf einem 1,6 Schnitt, dort lerne ich viel. Jedoch ist das einzige, was ich in meinem Betrieb machen muss, Post holen, aufräumen und Sachen richten (Getränke, Teller für Sitzungen), Bringdienst (um das Essen für die Sitzungen abzuolen) und die Spülmaschine einräumen. Die Aufgaben, die keiner machen möchte bekomme ich. Meine Ausbilderin hat nichts mit mir zutun (wenn, sagt sie nur ich soll etwas abholen oder für sie richten/aufräumen). Man redet mit mir, als wäre ich komplett dumm. Zudem muss ich an manchen Tagen nach 8 h Arbeit (von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr) noch Abends zu Sitzungen welche 5 Stunden gehen (meistens bis 23 Uhr) und 40 km entfernt von mir daheim sind (ich bekomme kein Fahrtgeld, lediglich Überstunden). 

Ich fühle mich einfach unwohl in diesem Betrieb und möchte daher meine Ausbildung wechseln. 

Meine Frage ist, was ich, wenn ich ein Vorstellunggespräch habe, zu dem neuen Betrieb sage warum ich wechsle.

Darf ich sagen, dass ich in meinem jetzigen Betrieb nur Spülmaschinen ausgeräumt habe und ichdurch die Aufgabenverteilung und Betriebsklima keine Zukunft in diesem Betrieb sehe?

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

RE: Ausbildungswechsel

Hallo lieber Azubi, 

schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am besten folgendermaßen vor: 

  • Bewirb dich ab sofort, denn solange du noch einen Ausbildungsplatz hast, sind deine Bewerbungschancen besser. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, oder www.ihk.de. Schau auch in den Stellenportalen im Internet nach sowie in der Zeitung und oder frag im Bekanntenkreis. Auch einen Versuch wert: Suche eines Ausbildungsplatzes über soziale Netzwerke wie XING oder LinkedIn.

  • Sobald du was Neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.

  • Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du unter Umständen außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • schwere und andauernde Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz

  • mangelhafte Ausbildung durch Verstöße gegen die Ausbildungspflicht und berufliche Mängel

  • eine andauernde Beschäftigung mit ausbildungsfremde Tätigkeiten

  • Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)

  • mehrmalig ausbleibende Ausbildungsvergütung

  • wenn deinem Betrieb die Ausbildereignung fehlt, sie entzogen wird oder er gar keine besitzt

  • angeordnete Überstunden, die auch nach Aufforderung nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden und durch die das Ausbildungsziel gefährdet ist

  • systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)

Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Wenn du aufgrund von Pflichtverletzungen kündigst, die der Betrieb langfristig nicht beheben kann (z. B.: Entziehen der Ausbildereignung) oder es dir absolut unzumutbar ist weiter in dem Betrieb deine Ausbildung fortzusetzen (z. B. bei sexueller Belästigung), dann kannst du sofort unter Angabe der Gründe fristlos kündigen. Wenn dein Betrieb aber die Möglichkeit hat sein Verhalten zu ändern (z. B. bei ausbildungsfremden Tätigkeiten). Anschließend musst du den Betrieb zunächst auf die Pflichtverletzung in Form einer schriftlichen Abmahnung hinweisen und ihn dazu auffordern die Situation zu ändern. Es kann auch sinnvoll sein die zuständige Kammer mit einzubeziehen und die Schlichtung einzuberufen. Die Schlichtung ist eine Besonderheit in der Berufsausbildung, die zum Ziel hat Streitigkeiten zwischen Azubi und Ausbilder bereits vor einem Gerichtsprozess zu klären. Falls sich daraufhin nichts ändern sollte, dann hast du die Möglichkeit fristlos zu kündigen. 

Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich. Deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen. Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen. Denn wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder oftmals verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht. Zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.

Hier ist ein Kontakt für dich:

Verdi Sitz des Landesbezirks Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Straße 2 / Haus 1
70174 Stuttgart

Tel.: 0711 - 88788-7
Fax: 01805 - 83734329920
E-Mail: lbz.bawue@verdi.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...

  • Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit.

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße

Dr. Azubi

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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