Kündigung durch Anfang einer Therapie?
Hallo Dr. Azubi,
Meine Frage lautet, ob ich von meiner Ausbildung gekündigt werden kann, aufgrund von dem Anfang einer Gesprächstherapie? Ich habe vieles an Stress durch die Feiertage gehabt was zu Folge hatte, dass vieles aus meiner Vergangenheit aufgewirbelt wurde was ich immernoch nicht ganz verarbeiten konnte, weshalb ich vor kurzen beim Arzt war und eine Gesprächs Therapie verordnet wurde, um mir dabei helfen zu können alles aus der Vergangenheit verarbeiten zu können. Da ich voraussichtlich alle zwei Wochen ca 1 Stunde früher von der Berufsschule gehen muss. Ist das nun ein Grund für den Betrieb mich zu kündigen?
Luke:
09.01.2023
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RE: Kündigung durch Anfang einer Therapie?
Hallo Luke!
Vielen Dank für deine Anfrage! Es ist super, dass du dir die Hilfe suchst, die du gerade brauchst. Grundsätzlich ist eine Erkrankung und die dafür nötige Therapie kein Kündigungsgrund, aber du bist natürlich verpflichtet, regelmäßig am Berufsschulunterricht teil zu nehmen. Ich würde dir raten, mit deiner Therapeutin oder deinem Therapeuten zu sprechen und zu erklären, dass der Termin eigentlich nicht passt für dich und ob ein anderer Termin möglich wäre. Falls das gar nicht geht, könntest du dich auch nochmal umschauen nach einem anderen Therapieplatz der zeitlich besser passt zu deinen Ausbildungszeiten. Wenn es an deiner Berufsschule eine Schulsozialarbeit oder eine_n Schulpsychologe_in gibt, könntest du dich auch vertrauensvoll an diese Wenden und dich dort beraten lassen.
Solltest du dennoch Ärger im Betrieb bekommen oder Hilfe brauchen, kannst du dich immer auch an deine Gewerkschaft vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Ver.di Oldenburg
Güterstraße 1
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/96976-0
E-Mail: service.nds-hb@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Ich wünsche dir alles Gute für deine Gesundheit und deine weitere Ausbildung - dass du dich bald wieder besser fühlst.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 11.01.2023