Behinderung/nachteilsausgleich
Guten Tag,
Ich werde im April meine schriftliche Prüfung machen.
Im Formular, das die Ärztekammer an uns zugeschickt hat gab es etwas über behinderung und Nachteilsausgleich.
Ich habe einen Behinderungsausweis mit 50 G Zeichen. Wie und was ich kann machen um vorteile zu bekommen, wenn sowas gibt.
Ich bitte um Erklärung.
Viele Grüße
N.Ibrahim :
09.01.2023
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RE: Behinderung/nachteilsausgleich
Hallo N.Ibrahim!
Vielen Dank für deine Anfrage! Ich kann dir deine Frage leider nicht allgemein beantworten, weil es zum Beispiel darauf ankommt, warum du den Grad der Behinderung hast. Du musst dich dazu bitte bei der zuständigen Ärztekammer informieren, wie du den Nachteilsausgleich beantragen kannst.
Es ist so, dass Menschen mit Behinderung eine besondere Organisation und Gestaltung der Prüfung sowie die Zulassung spezieller Hilfen genehmigt werden kann. Je nachdem, welche Behinderung du hast, muss also geschaut werden, ob dir dadurch Nachteile für die Prüfung entstehen und wie diese Nachteile möglichst ausgeglichen werden können.
Hier ein paar Beispiele, was das konkret heißen könnte. Die besondere Organisation der Prüfung könnte zum Beispiel heißen, dass du einen besonderen Arbeitsplatz dafür bekommst. Die besondere Gestaltung der Prüfung könnte zum Beispiel heißen, dass du Zeitverlängerung bekommst oder mehr Pausen. Außerdem könnte es sein, dass du spezielle Hilfsmittel benutzen darfst, wie zum Beispiel eine_n Gebärdendolmetscher_in.
Wie gesagt, musst du das aber beantragen und dann wird geschaut, welche Unterstützung dir zusteht. Dazu braucht es meistens auch noch die Beurteilung einer Fachärztin oder eines Facharztes.
Ich wünsche dir ganz viel Erfolg für deine Prüfung!
Wenn du Probleme hast mit der Beantragung deines Nachteilsausgleichs oder weitere Hilfe brauchst, kannst du dich immer auch an deine Gewerkschaft vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Ver.di Berlin
Köpenicker Straße 30
10179 Berlin
Tel.: 030/8866-6
E-Mail: service.bb@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 11.01.2023
RE: Behinderung/nachteilsausgleich
Danke für die Antwort.
Mein 50G ist weil ich Diabetes habe und es ist nur mit Insulinpumpe mit Sensor (CGM). Ich habe ein Gerät siet wie ein Handy aus damit ich meine Glukoswerte sehen und die Insulin Dosierung kkontrollieren kann.
Kann ich eine klarere Anwort bekommen?
Danke im voraus
N.Ibrahim: 11.01.2023
RE: Behinderung/nachteilsausgleich
Hallo lieber Azubi,
schön, dass du dich an Dr. Azubi wendest. Du musst doch da an deinen Betriebsrat wenden oder am besten an dir Gewerkschaft die kann dir da weiterhelfen.
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Verdi Sitz des Landesbezirks Berlin-Brandenburg
Köpenicker Straße 30
10179 Berlin
Tel.: 030 / 8866-6
Fax: 01805 837343 - 14007
E-Mail: service.bb@verdi.de
Tel.: 030 / 8866-6
Fax: 01805 837343 - 14007
E-Mail: service.bb@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 14.01.2023