Deutscher Gewerkschaftsbund

Minsustunden laut Zeiterfassung

Hallo,

letzte Woche hatte ich ein Gespräch mit meiner Chefin zu meiner Zeiterfassung, wir erfassen Zeiten mit einer Website namens Clockodo, aufgrund von teilweise nach hause geschicke und teilweise falschen oder fehlenden Eintragungen von mir, steht im Programm dass ich etwa an die 22 Minusstunden habe. 

Meine Chefin meinte nun, dass der Steuerberater sie darauf angesprcohen hätte und sie mir entweder die Stunden vom Ghealt abziehen könntne oder ih diese jetzt im Januar nacharbeiten könnte. Während des Gesrpächs hat sie mir mehrfach bestätigt, dass sie weiß das ich zu den arbeitszeiten da war (habe eine 40h Woche mit geregelter Arbeitszeit) es aber nicht mehr nachvollziehbar sei wie die minusstunden zustane gekommen sind. Muss ich diese 22 Stunden jetzt nacharbeiten? Ich habe online gelesen das Minusstunden f+ür Azubis nicht gelten jedoch immer im Sinne von Früher nachhause geschickt. 

Über eine Antwort wäre ich mehr als dankbar. 

Alida: 05.01.2023 |
  • RE: Minsustunden laut Zeiterfassung

    Hallo lieber Azubi, 

    schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. Das mag sich jetzt für viele Azubis seltsam anhören aber: Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest! 

    Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Volljährige dürfen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden arbeiten – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§ 3 Arbeitszeitgesetz)! 

    Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen. 

    Überstunden müssen dir selbstverständlich vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden (§ 17 Berufsbildungsgesetz).


    Du willst keine Überstunden mehr machen?

    Dann solltest du 

    • Nach der Probezeit zunächst um ein Gespräch mit deinem Ausbilder bitten. Nimm, falls möglich, ein Betriebsrat-Mitglied mit. Sage im Gespräch, dass du nicht bereit bist, weiter so viele Überstunden zu leisten, und berufe dich auf die festgelegte Ausbildungszeit.

    • Eine schriftliche Aufforderung schreiben. Hebe die Kopie des Schreibens auf. Hier ist ein Musterbrief:

    Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

    Laut Ausbildungsvertrag beträgt meine tägliche Arbeitszeit …. Stunden. Die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit reicht aus, um die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Trotzdem muss ich regelmäßig Überstunden leisten.

    Einige Beispiele:

    Datum …..... Arbeitszeit von …... bis ….... Überstunden: …...

    Datum …..... Arbeitszeit von …... bis ….... Überstunden: …...

    Datum …..... Arbeitszeit von …... bis ….... Überstunden: …...

    Die Überstunden dienen oft nicht dem Ausbildungszweck. Während der Überstunden ist häufig kein Ausbilder anwesend. Diese Arbeitszeiten verstoßen zudem gegen das JArbSchG/ArbZG.

    Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, sich an die vertraglich festgelegte Arbeitszeit zu halten und Überstunden zukünftig nur noch in betrieblichen Notfällen anzuweisen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    [Unterschrift Auszubildende_r]

    • Falls die Überstunden unbezahlt sind, solltest du sie möglichst bald schriftlich geltend machen. Wenn der Betrieb merkt, dass deine Arbeit nicht gratis ist, überlegt er es sich vielleicht anders.

    • Falls das alles nicht hilft kannst du den Rechtsweg einschlagen. Dazu wende dich an deine Gewerkschaft, der Rechtsschutz den du dort hast, reicht für die arbeitsrechtlichen Streitfälle aus. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

    Verdi Sitz des Landesbezirks Nord
    Hüxstraße 1
    23552 Lübeck

    Tel.: 0451 8100-6
    Fax: 0451 8100-888
    E-Mail: service.nord-hh@verdi.de

    Da kannst du einfach anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...

    Außerdem könntest du dich an eine_einer Ausbildungsberater_in der Kammer/Innung wenden und mit ihm_ihr ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.

    Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße

    Dr. Azubi

    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 06.01.2023


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