Deutscher Gewerkschaftsbund

Arbeitsunfähigkeit

Wenn ich vom 19.12. bis zum 23.12. krankgeschrieben war und am 27.12. eine Folgebescheinigung bekommen habe, gilt die dann durchgehend inkl. dem 24.12.? Ich hatte am 24.12. meinen freien Tag, - und ich konnte am 24.12 auch gar nicht zum Arzt, weil die geschlossen hatten. Jetzt will mein Arbeitgeber mich für unentschuldigt eintragen.  

Freddy543: 02.01.2023 |
  • RE: Arbeitsunfähigkeit

    Hallo Freddy543!

    Vielen Dank für deine Anfrage! Damit deine Krankmeldung durchgehend gilt, muss sie direkt an die vorherige Krankmeldung anschließen. Wenn deine Praxis geschlossen ist, müsstest du eigentlich eine andere Praxis aufsuchen. Du schreibst aber, dass es eine Folgebescheinigung ist. Deswegen würde ich dir raten, nochmal genau deine Krankmeldung anzuschauen und zu überprüfen, ob da auch Folgebescheinigung drauf steht und welches Datum genau eingetragen ist, vielleicht ist der 24. Dezember sowieso auch mit abgedeckt. Du könntest auch nochmal in deiner Arztpraxis nachfragen, ob es möglich wäre, das Attest durchgehend auszustellen. Leider gilt der 24. nicht als Feiertag und deine Krankmeldung somit nicht automatisch als verlängert. 

    Grundsätzlich gilt: Dein Arbeitgeber muss immer wissen wo du steckst. Deswegen solltest du in Zukunft immer zum Ende der Krankmeldung im Betrieb Bescheid sagen, ob du wieder gesund bist oder ob du immer noch krank bist. Ich verstehe, dass du dich nicht gemeldet hast, weil du einen freien Tag hattest. Aber: es ist ein Unterschied, ob du wegen Krankheit nicht in der Lage bist zu arbeiten oder ob du Urlaub hast oder ob du nicht im Schichtplan eingetragen bist. Ich würde dir raten, dir Hilfe bei deinem Betriebsrat (wenn es in deinem Betrieb einen gibt) oder bei deiner Gewerkschaft zu suchen. Die können sich mit dir gemeinsam nochmal alle Details anschauen und dich beraten. Hier ist ein Kontakt für dich:

    Ver.di
    Kreishausstr. 6a
    32051 Herford
    Tel.: 05221 9134-0
    E-Mail: service-ost.nrw@verdi.de

    Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.

    Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße

    Dr. Azubi

    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 04.01.2023


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