strobelstf@aol.com
Ich hatte vor ca 1,5 - 2 J. eine kleine OP. Hier wurde ich krank geschrieben. Habe das Attest ordnungsgemäß eingereicht beim Arbeitgeber sowohl auch bei der Krankenkasse. Diesen Monat wurde mir verdammt viel Geld abgezogen mit der Begründung die Krankenkasse hätte die Meldungen aus der Zeit nicht! Ist das rechtens. Denn ich weiss aus guter Quelle, das die KK dann doch eine Kopie vom AG anfordern! Und warum solange danch?
ECA von M :
29.09.2022
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RE: strobelstf@aol.com
Hallo lieber Azubi,
schön, dass du dich an Dr. Azubi wendest.
Wenn du wegen Krankheit nicht in der Lage bist zur Ausbildung zu erscheinen, musst du das deinem Betrieb noch am gleichen Tag vor Arbeitsbeginn mitteilen. Du musst ihm auch mitteilen, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst. Den Grund deiner Erkrankung musst du nicht angeben. An Berufsschulen werden unterschiedliche Regelungen angewendet. Dein Klassenlehrer sagt dir, wie und wann du dich krank zu melden hast. Wenn du davon nichts weißt gilt auch hier: Vor Beginn des Schultages im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen. Achtung: Auch wenn du in der Berufsschule fehlst, musst du dich im Betrieb krankmelden!
Wenn du länger krank bist, musst du deinem Ausbilder ab dem vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dein Ausbilder hat das Recht, die ärztliche Bescheinigung immer schon ab dem ersten Tag zu verlangen. Das kann er dir entweder mündlich mitteilen oder schriftlich mit dir vereinbaren.
Beim Arzt erhältst du dann zwei Zettel. Einer ist für den Arbeitgeber bestimmt, den zweiten Zettel schickst du an deine Krankenkasse.
Bei Arbeitsunfähigkeit gilt also der Grundsatz: Dein Ausbilder muss immer wissen, wo du steckst. Also: Vor Arbeitsbeginn anrufen und Atteste frühzeitig abschicken. Falls es am Ausbildungsplatz kriselt und dir deine Arbeitsunfähigkeit zum Vorwurf gemacht wird, kannst du das Attest auch per Einschreiben schicken oder von jemandem persönlich bringen lassen. Dann hast du im Zweifelsfall einen Nachweis über deine fristgerechte Krankmeldung.
Wenn du das ganze so gemacht hast, bitte ich dich an deine zuständige Gewerkschaft zu wenden um dich beraten zu lassen und weitere Schritte einleiten zu können.
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Verdi Sitz des Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Karl-Liebknecht-Straße 30-32
04107 Leipzig
Tel.: 0341/52901-0
Fax: 0341/52901-500
E-Mail: service.sat@verdi.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 01.10.2022