Arbeitszeit kürzen
Hallo,
Ich hab diesen Monat meine Ausbildung als PKA begonnen. Ich leide an Angst / Panikattacken und Depressionen. Bin in Behandlung. Ich war zuvor lange nur Zuhause und jetzt überfordert mich die 40 Std. Woche total. Alles neu und fremd ist einfach zuviel für mich.
Kann ich mit meinen Chef eine Vereinbarung treffen
Das ich die nächsten 4 - 6 Wochen täglich weniger Stunden arbeite???
Wie eine Art Wiedereingliederung.
Oder bekommt mein Chef oder ich da Probleme??
Gruß Sonja
Sonja:
27.09.2022
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RE: Arbeitszeit kürzen
Hallo lieber Azubi,
schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. Machbar ist es es kommt drauf an wie dein Chef drauf ist.
Die Alternative ist das du dich erstmal erholst und dann wieder arbeiten gehst. Kannst du aber nachdem dein Chef nicht einverstanden ist immer noch machen.
Erst einmal vorweg: es ist nicht in Ordnung, dass du in deinem Betrieb so unter Druck gesetzt wirst und du dir Sorgen um die Reaktionen deines Chefs machen musst, denn wenn du krank bist, bist du krank! Jeder kann krank werden und es dürfen keine negativen Folgen daraus resultieren. Für die Dauer und den Zeitpunkt kannst du ja nichts. Blöde Kommentare darüber oder versuchte Druckausübung seitens deines Chefs sind nicht in Ordnung, aber es ist natürlich schwierig das abzustellen. Letztendlich zahlt dein Chef selbst drauf, weil es nachgewiesenermaßen die Fehlzeiten erhöht wenn kranke Mitarbeiter nicht positiv begrüßt werden, wenn sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Wenn du die ganze Zeit ein schlechtes Gewissen hast, wenn du krankgeschrieben wirst, kannst du dich nicht erholen und dein gesundheitlicher Zustand wird immer schlimmer. Ich kann gut verstehen, dass das für dich die Hölle ist. Du darfst dich aber auf keinen Fall unter Druck setzen lassen – es gibt nichts, was dir vorgeworfen werden kann.
Nun aber ein paar Infos zu deiner Krankschreibung:
Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Erst wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt 70 Prozent der regelmäßig erzielten Bruttoausbildungsvergütung (das ist der Betrag ohne Abzüge), jedoch nicht mehr als 90 Prozent der letzten Nettoausbildungsvergütung (das ist der Betrag, der auf deinem Konto eingeht). Das Krankengeld ist einschließlich Vergütungsfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.
Wenn du sehr lange krankgeschrieben bist, kann dein Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten. Der überprüft dann die Diagnose deines Arztes.
Wenn du durch zu hohe Fehl- und Krankheitszeiten bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet hast, solltest du Kontakt zu deiner zuständigen Stelle (IHK / HK) aufnehmen und fragen, ob eine Zulassung nicht trotzdem möglich ist. Wenn dir nicht mehr als zehn Prozent (12-15 Wochen) an Ausbildungszeit fehlen hast du gute Chancen zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden und nicht verlängern zu müssen. Das mit den zehn Prozent ist übrigens eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Verdi Sitz des Landesbezirks Bayern
Neumarkter Str. 22
81673 München
Tel.: 089/59977-0
Fax: 089/59977-488
E-Mail: LBZ.Bayern@verdi.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 28.09.2022