längere Fehlzeit wegen Krankheit
Hallo,
ich bin ab September, 2022 im zweiten Ausbildungsjahr. Allerdings habe ich Aufgrund meiner chronischen Erkrankung (Multiple Sklerose) schon des öfteren gefehlt. Ich habe eine Gehbehinderung und eine Behinderung von 80 Grad. Nun fehle ich am Ende dieser Woche schon insgesammt 5 Wochen. Zu beginn war es wegen einem Bänderriss. Obendrauf bekam ich einen Muskelfaserriss. Und nun habe ich aufgrund der MS einen Schub. Heißt ich komme gerade mal von meinem Zimmer zum WC (das sind ca 4-5 Meter). Jetzt liege ich seit Sonntag im Krankenhaus und werde behandelt und bekomme Cortison. Darauf ist die Rede von einer eventuellen 3 wöchigen Anschlussreha um die Muskeln gewissermaßen zu aktivieren. Kann ich vom Arbeitgeber gekündigt werden ? Ab dem 05.09.2022 beginnt erneut die Verwaltungsakademie für 3 Monate. Was kann ich tun? Bitte helfen Sie mir. Ich bin total verzweifelt.
Azubi-96:
29.08.2022
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RE: längere Fehlzeit wegen Krankheit
Hallo Azubi-96!
Vielen Dank für deine Anfrage! Das klingt wirklich sehr belastend. Du machst aber scheinbar eine Ausbildung im öffentlichen Dienst - dafür sind wir leider keine Expert_innen, denn dieses Forum behandelt eigentlich Fragen, die sich auf Probleme innerhalb einer betrieblichen Ausbildung (Duale Berufsausbildung) beziehen. Bei Ausbildungen im öffentlichen Dienst gelten andere gesetzliche Grundlagen.
Grundsätzlich dürfen dir aus deiner Erkrankung aber keine Nachteile entstehen! Jeder kann krank werden und für den Zeitpunkt und die Dauer kannst du ja nichts! Am besten sprichst du mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin und auch mit der Akademie. Da in deinem Fall viele Besonderheiten zu berücksichtigen sind, würde ich dir ganz dringend raten, dir auch Hilfe bei deiner Gewerkschaft vor Ort zu holen. Dort kannst du dich beraten lassen und dir Rückendeckung holen. Hier ist ein Kontakt für dich:
Ver.di Berlin
Köpenicker Straße 30
10179 Berlin
Tel.: 030/8866-6
E-Mail: service.bb@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 31.08.2022