Auslaufender Ausbildungsvertrag Urlaubstage
Hallo liebes Dr. Auzubi Team,
mein Anliegen ist etwas schwieriger. Ich befinde mich im 3. Ausbildungsjahr, habe Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung bestanden, den zweiten aufgrund schwerer Erkrankung leider noch nicht abgelegt.
Ich erhalte derzeit eine immun modulierende Therapie (Chemo-Spritzen) weswegen ich Teil 2 nicht ablegen konnte.
Ich bin seit Juli letzten Jahres krankgeschrieben, erhalte Krankengeld - zu diesem Zeitpunkt dachte ich noch ich könne wieder einsteigen.
Mein Ausbildungsvertrag endet im September. Es verbleiben 52 Urlaubstage.
Werden diese ausgezahlt?
Was kann ich tun, sollte mein Arbeitgeber dies nicht automatisch veranlassen?
Wie kann ich diesen darauf hinweisen? Gibt es eine Frist?
Eine weitere Frage meinerseits:
Muss mein Arbeitgeber mich über das Auslaufen des Ausbildungsvertrags informieren?
Oder ist der nicht absolvierte Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung ausreichend?
Ich bedanke mich im Voraus! :-)
Mit besten Grüßen
Evi
W205:
22.08.2022
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RE: Auslaufender Ausbildungsvertrag Urlaubstage
Hallo Evi!
Vielen Dank für deine Anfrage! Ich hoffe, die Therapie schlägt gut bei dir an und dass es dir bald besser geht. Wenn du gerade noch in der Ausbildung bist, kannst du überlegen, ob du diese nicht erstmal verlängern möchtest.
Wenn du während deiner Ausbildung längere Zeit krank warst, kannst du eine Verlängerung deiner Ausbildung bei der zuständigen Stelle (z. B. IHK) beantragen (§ 8 Berufsbildungsgesetz). Ansonsten endet deine Ausbildung, mit dem Datum, dass in deinem Ausbildungsvertrag angegeben ist
Wenn du bei hohen Fehl- und Krankheitszeiten bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet hast und dir noch wichtige Ausbildungsinhalte fehlen, kann eine Verlängerung im Einzelfall auch sehr sinnvoll sein.
Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem_deiner Ausbilder_in hast, kannst du ihn_sie auch mit ins Boot holen und ihr sucht eine gemeinsame Lösung. Bei einem Verlängerungsantrag wird die zuständige Stelle dann deine_n Ausbilder_in anhören und über die Verlängerung entscheiden.
Dadurch könntest du leichter wieder einsteigen, sobald du wieder gesund bist. Frag am besten mal bei der Kammer nach!
Wegen deiner Fragen zum Urlaub:
Wenn du deinen Urlaub nicht mehr nehmen kannst, muss er dir von deinem_deiner Arbeitgeber_in ausbezahlt werden. Wenn das nicht passieren sollte, kannst du eine Geltendmachung schreiben.
Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Die Geltendmachung schickst du an deine_n Ausbilder_in. Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle (siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag) schicken, um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen.
Im Arbeitsrecht gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem die Leistung fällig wurde. Das bedeutet, dass du mindestens drei Jahre rückwirkend Leistungen geltend machen kannst. Danach verfallen die Leistungen. Allerdings enthalten viele Tarifverträge so genannte Ausschlussfristen, in denen diese Frist auf drei oder sechs Monate verkürzt ist. Ausschlussfristen können auch in deinem Ausbildungsvertrag vereinbart worden sein. Von daher gilt: Eine Geltendmachung solltest du möglichst gleich schreiben, nachdem die Leistungen fällig geworden sind. Eine schriftliche Aufforderung stoppt den Ablauf der Frist. Wenn du dir nicht sicher bist, wie viel du fordern kannst, schreibe lieber mehr auf als zu wenig.
Manchmal – zum Beispiel bei Überstunden – kann es aber auch clever sein, bis zum Ende der Ausbildung zu warten, bevor man seine Ansprüche stellt, weil man dann der schlechten Stimmung am Ausbildungsplatz nicht mehr ausgesetzt ist. Falls du dich für diesen Weg entscheidest, informiere dich bei deiner Gewerkschaft genau über mögliche Ausschlussfristen!
Es gibt auch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehlen wir dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden. Meistens führt ein Brief von deiner Gewerkschaft auf Anhieb zum Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird.
Falls du wegen des Endes der Ausbildung deinen Urlaub nicht mehr nehmen kannst, wird er dir ausbezahlt. Teile deinen Jahresurlaub durch zwölf und multipliziere das Ergebnis mit der Anzahl der vollen Monate, die du im Betrieb gearbeitet hast. Auf so viele Urlaubstage hast du Anspruch, wenn du während der ersten sechs Monate deiner Ausbildung oder im ersten Halbjahr des Kalenderjahres aus dem Betrieb ausscheidest. Für jeden nicht genommenen Urlaubstag steht dir dann ein Tagesgehalt zu. Achtung: Da deine Ausbildung in der zweiten Jahreshälfte endet, bekommst du für dieses Jahr mindestens den gesetzlichen Jahresurlaub.
Die Regelung des Urlaubsanspruches im 3. Ausbildungsjahr beruht auf einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Die IHK Berlin formuliert den Fall auf ihrer Homepage folgendermaßen:
„Sofern das Berufsausbildungsverhältnis, z. B. durch eine bestandene Prüfung, spätestens am 30.06. endet, ist der anteilige Urlaub durch Zwölftelung zu ermitteln und zu gewähren. Endet das Ausbildungsverhältnis nach dem 01.07. oder später, hat der Auszubildende einen Mindesturlaubsanspruch nach den gesetzlichen Regelungen (Bundesarbeitsgericht, 09.03.1984 - 6 AZR 442/83: Der gesetzliche Mindesturlaub eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartezeit in der 2. Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet, kann durch eine tarifliche Regelung weder ausgeschlossen noch gemindert werden. Auch eine Zwölftelung des Urlaubs ist insoweit unwirksam). In die Berufsausbildungsverträge ist, sofern die Ausbildung in der zweiten Jahreshälfte endet, also mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch einzutragen.“
Weitere Infos findest du unter: https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/urlaubsanspruch-von-auszubildenden.html
Wenn du deinen Fall und deine Möglichkeiten ganz konkret und ausführlich prüfen lassen möchtest oder Hilfe brauchst, zum Beispiel bei der Geltendmachung, dann kannst du dich jederzeit an deine Gewerkschaft vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
IG Metall Mannheim
Hans-Böckler-Str. 1
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 1503020
E-Mail: mannheim@igmetall.de
Homepage: www.mannheim.igm.de
Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Ich wünsche dir alles Gute und dass du bald wieder gesund wirst!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 23.08.2022