Hohe Fehlzeiten in der Ausbildung
Hallo Dr. Azubi,
ich bin aktuell noch im 2. Ausbildungsjahr und habe leider bisher bereits seit Ausbildungsbeginn im September 2020 52 Krankheitstage "gesammelt". Ein großer Teil davon war wegen einer Verletzung am Fuß, viele aber auch hier und da mal 2-3 Tage oder eine Ganze Woche wegen Erkältung, Magen-Darm-Infekt etc. Vor einigen Wochen habe ich ein Angebot für ein BEM-Gespräch bekommen, welches ich jedoch nicht angenommen habe.
Seitdem habe ich immer wieder versucht mich in die Arbeit zu quälen, obwohl es mir nicht gut ging, da ich große Angst habe deswegen gekündigt zu werden. Meine Schulischen und Betrieblichen Leistungen sind sehr gut, ich habe immer alles eigenständig nachgeholt wenn etwas nachzuholen war und im Großen und Ganzen gibt es an meinen Leistungen nichts zu beanstanden.
Muss ich davor Angst haben oder übertreibe ich?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
absxyz:
09.08.2022
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RE: Hohe Fehlzeiten in der Ausbildung
Hallo lieber Azubi,
schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast.
Erst einmal vorweg: es ist nicht in Ordnung, dass du in deinem Betrieb so unter Druck gesetzt wirst und du dir Sorgen um die Reaktionen deines Chefs machen musst, denn wenn du krank bist, bist du krank! Jeder kann krank werden und es dürfen keine negativen Folgen daraus resultieren. Für die Dauer und den Zeitpunkt kannst du ja nichts. Blöde Kommentare darüber oder versuchte Druckausübung seitens deines Chefs sind nicht in Ordnung, aber es ist natürlich schwierig das abzustellen. Letztendlich zahlt dein Chef selbst drauf, weil es nachgewiesenermaßen die Fehlzeiten erhöht wenn kranke Mitarbeiter nicht positiv begrüßt werden, wenn sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Wenn du die ganze Zeit ein schlechtes Gewissen hast, wenn du krankgeschrieben wirst, kannst du dich nicht erholen und dein gesundheitlicher Zustand wird immer schlimmer. Ich kann gut verstehen, dass das für dich die Hölle ist. Du darfst dich aber auf keinen Fall unter Druck setzen lassen – es gibt nichts, was dir vorgeworfen werden kann.
Nun aber ein paar Infos zu deiner Krankschreibung:
Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Erst wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt 70 Prozent der regelmäßig erzielten Bruttoausbildungsvergütung (das ist der Betrag ohne Abzüge), jedoch nicht mehr als 90 Prozent der letzten Nettoausbildungsvergütung (das ist der Betrag, der auf deinem Konto eingeht). Das Krankengeld ist einschließlich Vergütungsfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.
Wenn du sehr lange krankgeschrieben bist, kann dein Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten. Der überprüft dann die Diagnose deines Arztes.
Wenn du durch zu hohe Fehl- und Krankheitszeiten bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet hast, solltest du Kontakt zu deiner zuständigen Stelle (IHK / HK) aufnehmen und fragen, ob eine Zulassung nicht trotzdem möglich ist. Wenn dir nicht mehr als zehn Prozent (12-15 Wochen) an Ausbildungszeit fehlen hast du gute Chancen zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden und nicht verlängern zu müssen. Das mit den zehn Prozent ist übrigens eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Verdi Sitz des Landesbezirks Bayern
Neumarkter Str. 22
81673 München
Tel.: 089/59977-0
Fax: 089/59977-488
E-Mail: LBZ.Bayern@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 10.08.2022