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Dr. Azubi

Bewerbung in der Probezeit, Freistellung von Berufsschule möglich ?

Hallo,

ich habe vor kurzem meine Ausbildung angefangen und bin immer noch in der Probezeit. In der kurzen Zeit habe ich bemerkt, dass mich die viele Zeit am Bürötisch doch mehr stört als ich vorerst dachte, da ich ein absoluter IT-Fan bin. Nun möchte ich mich zu einem anderen Beruf bewerben, meinem absoluten Traumberuf. Das Problem ist das ich eben auch Berufsschule habe und ich mich ja nur aus wichtigen Gründen befreien kann und das der Betrieb das mitbekommt. Ich habe aber Angst fristlos gekündigt zu werden, wenn ich den wahren Grund angebe.

Danke für eure Antwort.

RE: Bewerbung in der Probezeit, Freistellung von Berufsschule möglich ?

Hallo Unit81,

 

Danke für deine Anfrage im Forum. Gerne helfen wir dir weiter.

 

Für eventuell anstehende Bewerbungsgespräche möchtest du dich von der Berufsschule befreien lassen. Die Berufsschulen gehen ganz unterschiedlich mit der Beurlaubung ihrer Schüler um. Wie es genau an deiner Schule aussieht, frägst du am besten mal deine_n Klassenlehrer_in.

Wenn es zur Einladung zu einem Bewerbungsgespräch kommt, kannst du dem Betrieb vorschlagen, dass du nach der Berufsschule (die dauert ja meist nicht bis 18:00) zum Vorstellungsgespräch kommst. Dabei kannst du sagen, dass du ja noch in einem Ausbildungsverhältnis bist und dir dort nichts zu Schulden kommen lassen willst und deine Pflichten erfüllen möchtest.

Das kommt normalerweise ziemlich gut an, weil es zeigt, dass du pflichtbewusst und zuverlässig bist. Dein neuer Betrieb wird das eher positiv wahrnehmen.

 

Dr. Azubi wünscht dir alles Gute für die Bewerbungen!

 

Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:

 

Ver.di Berlin
Köpenicker Straße 30
10179 Berlin

Tel.: 030/8866-6
Fax: 030/8866-5900
E-Mail: bz.berlin@verdi.de

 

Da kannst du anrufen, nach einem_rJugendsekretär_in fragen und sag, dass du von Dr. Azubi kommst....Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also kein Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge. Hier findest du weitere

 Infos: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann klicke hier: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/wer-wir-sind

                                          

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

                                                     

Liebe Grüße                                           

Dr. Azubi                                                  

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