Steuerklasse 6 für Azubis
Hallo liebes Team,
Ich habe August 2020 meine Ausbildung(Steuerklasse 1) als Kaufmann für Büromanagement angefangen. Seit Januar 2021 arbeite ich in einem Nebenjob ,wo ich zu der Steuerklasse 6 eingestuft bin. Wann sollte ich eine Steuererklärung am besten beantragen und was sind die sogenannten Werbungskosten? Kann es passieren,dass ich nach der Steuererklärung wieder mehr abgeben muss,weil ich als Azubi in Steuerklasse 1 bin?
Zu wem kann ich mich bei weiteren fragen wenden?
Ich danke euch im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ingilab Valizada
Ingilab Valizada:
05.04.2021
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RE: Steuerklasse 6 für Azubis
Liebe Ingilab!
Vielen Dank für deine Anfrage im Forum. Leider können wir dir bei deiner Frage nicht weiterhelfen. Wir sind Expert_innen in Fragen der dualen Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz. Deine Frage aus dem Bereich des Steuerrechts fällt leider nicht hier drunter.
Du könntest dich an den Lohnsteuerservice deiner örtlichen Gewerkschaft wenden. Hier ein Kontakt:
Ver.di Berlin
Köpenicker Straße 30
10179 Berlin
Tel.: 030/8866-6
E-Mail: service.bb@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst.... Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/wer-wir-sind
Daneben gibt es auch Lohnsteuerhilfevereine, die einem bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Hier kannst du Mitglied werden
https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dr. Azubi: 06.04.2021