Das Urlaubssemester ist ein halbes Jahr Pause vom Studium, was von Studierenden an Hochschulen bei der zentralen Studierendenverwaltung beantragt werden kann. Man bleibt zwar immatrikuliert, darf aber je nach Studien- oder Prüfungsordnung i.d.R. nicht am regulären Lehr- bzw. Prüfungsbetrieb teilnehmen. Häufige Gründe für ein Urlaubssemester sind Praktika, Auslandsaufenthalte, die Notwendigkeit vermehrter Erwerbsarbeit, Schwangerschaft, Kindeserziehung oder Krankheit.
Für Vor- und Nachteile beim Jobben und Bafögempfang siehe hier.