Deutscher Gewerkschaftsbund

Urlaubssemester

Das Urlaubssemester ist ein halbes Jahr Pause vom Studium, was von Studierenden an Hochschulen bei der zentralen Studierendenverwaltung beantragt werden kann. Man bleibt zwar immatrikuliert, darf aber je nach Studien- oder Prüfungsordnung i.d.R. nicht am regulären Lehr- bzw. Prüfungsbetrieb teilnehmen. Häufige Gründe für ein Urlaubssemester sind Praktika, Auslandsaufenthalte, die Notwendigkeit vermehrter Erwerbsarbeit, Schwangerschaft, Kindeserziehung oder Krankheit.

Für Vor- und Nachteile beim Jobben und Bafögempfang siehe hier.

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