Deutscher Gewerkschaftsbund

Personalrat

Miese Arbeitsbedingungen, unfaire Behandlung von Kolleginnen und Kollegen, Probleme mit den Vorgesetzten: Um so was abzustellen, gibt es im öffentlichen Dienst - analog zum Betriebsrat in der Privatwirtschaft - den Personalrat - unter anderem dafür, denn er hat noch eine ganze Reihe weiterer Aufgaben. Zusammengefasst könnte man sagen: Der Personalrat setzt sich für die Rechte der Beschäftigten ein und versucht ihre Interessen durchzusetzen. Zum Beispiel achtet er darauf, dass die Schutzrechte der Berufsanfänger_innen auch respektiert werden. Bei bestimmten Entscheidungen muss die Amts- oder Dienststellenleitung das Einverständnis des Personalrats einholen.
Studentische Beschäftigte sind and den Hochschulen von der Vertretung durch den Personalrat ausgeschlosssen, mit Ausnahme von Berlin. Dort gibt es einen eigenen Studentische Personalrat.

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