Deutscher Gewerkschaftsbund

Waisenrente

Wenn ein Elternteil verstirbt, das Ansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hatte, erhalten die Kinder von der Deutschen Rentenversicherung eine monatliche Waisenrente. Sie beträgt 10 % der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte - zuzüglich individuell errechneter Zuschläge. Auch wer verwitwet ist, bekommt eine solche, aber höhere, Rente - wenn schon Rentenansprüche bestanden.

Waisenrente wird, soweit eine Ausbildung absolviert wird, auch an volljährige Kinder gezahlt - bis zum 27. Geburtstag (plus die Zeit der Pflichtdienste).

Die Waisenrente gilt aber auch als Einkommen bei der Berechnung des Anspruchs auf Kindergeld, auf Wohngeld und auf BAföG.

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