Deutscher Gewerkschaftsbund

Pflichtpraktikum

Pflichtpraktika sind durch eine Studienordnung verpflichtend vorgeschriebene Praktika. Dazu gehören auch praktische Ausbildungseinheiten, die laut Studienordnung Teil des Studiums sind, z.B. das Praktische Jahr bei Medizinstudierenden. Im Gegensatz zum freiwilligen Praktikum werden Pflichtpraktika nicht als normale Arbeitsverhältnisse, sondern als Teil der Ausbildung (des Studiums) behandelt. Wenn ein Praktikumsentgelt gezahlt wird, müssen daraus keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Allerdings kann die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen wegfallen (Einkommensgrenze im Pflichtpraktikum immer 360 Euro). Während des Praktikums bist Du i.d.R. bei der_dem Praktikumsgeber_n unfallversichert - für den Fall eines Arbeits- oder Wegeunfall. Nur wenn das Praktikum auch organisatorisch Teil deines Studiums ist, deine Hochschule also direkte organisatorische Verantwortung für dich trägt, kommt auch eine Unfallversicherung über die Landesunfallkasse in Frage. Weitere Infos.

Tags:

WIR IM SOCIAL WEB