Auf Antrag kann vielerorts ein Studium in Teilzeit studiert werden. Mit welcher Begründung du das beantragen kannst, erfährst du in deiner Studienordnung und/oder im Immmatrikulationsbüro. Während des Teilzeitstudiums ist es nicht möglich Bafög zu empfangen. Auch der Werkstudent_innenstatus gilt nicht.
Dafür ist es möglich Wohngeld oder AGL II zu beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt teilzeit zur Verfügung stehst.