Wenn du noch keine 18 bist, gilt für dich das "Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend". Und das regelt, dass du im Betrieb nicht einfach wie ein Erwachsener eingesetzt werden kannst. Als Jugendliche/r hast du besondere Rechte, was Berufsschule, Ruhepausen, Schicht-, Nacht- und Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, Überstunden, Urlaub und vieles mehr angeht. Schau dir diese Regelungen unbedingt mal an - es lohnt sich, denn nicht selten machen Betriebe beide Augen zu, wenn es um deine Rechte als Jugendlicher geht. Das Gesetz muss in jedem Betrieb vorhanden sein.