Deutscher Gewerkschaftsbund

Wohnung

Als Azubi/Studierende_r hast du finanziell nicht viel Luft. Eine eigene Wohnung zu bezahlen ist da nicht so einfach. Deine Chance auf eine bezahlbare eigene Wohnung steigt mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein WBS berechtigt zum Wohnen in öffentlich subventionierten Wohnungen. Du bekommst ihn bei den Wohnungsämtern der Gemeinden bzw. Stadtbezirke. Weil die Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht überall gleich ist, gelten oft unterschiedliche Voraussetzungen für den Erhalt eines WBS.

Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du auch Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass du ein niedriges Einkommen hast - und dass du nicht schon Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG erhältst. Den Antrag auf Wohngeld musst du sofort stellen, denn das Geld gibt es nicht rückwirkend. Informationen und Anträge bekommst du bei den Wohngeldstellen der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen.

Wenn du wenig verdienst, kannst du dich den Rundfunkgebühren befreien lassen. Informationen dazu bekommst du hier.

Mehr Informationen für Studierende.

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