Der Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, ist ein Vertrag zwischen dir und deiner Arbeitgeber_in bzw. deinem Ausbildenden darüber, dass ihr euch beide einig seid, dass das Arbeitsverhältnis bzw. die Ausbildung vorzeitig beendet (abgebrochen) wird.
Da ein Ausbildender ein Ausbildungsverhältnis außer aus wichtigem Grund nicht kündigen kann, werden den Auszubildenden häufig Aufhebungsverträge angeboten, wenn der Ausbildende sie loswerden möchte. Die Gefahr bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags besteht nicht nur darin, dass du deine Ausbildung ggf. nicht beenden kannst, sondern auch darin, dass du eventuell für die ersten zwölf Wochen deiner Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld erhältst, da die Agentur für Arbeit wegen der freiwilligen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine Sperrzeit verhängt.
Bei einem regulären Arbeitsverhältnis besteht ebenfalls die Gefahr für die ersten zwölf Wochen deiner Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld zu erhalten, wegen der freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem umgehen Arbeitgeber_innen damit meist eine Kündigungsfrist, in der sie weiterhin Lohn zahlen müssten.