Deutscher Gewerkschaftsbund

Gewalt

Körperliche Züchtigung ist verboten und als Körperverletzung strafbar. Auch am Arbeitsplatz. Ganz egal, ob es sich um einen "Klaps" handelt oder um Schlimmeres. Und wenn es doch passiert? Sofort den Betriebs-/ Personalrat oder die JAV informieren.

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