Deutscher Gewerkschaftsbund

Zweitwohnsitzsteuer

In vielen Hochschulstädte gibt es eine Zweitwohnungsabgabe beziehungsweise Zweitwohnungssteuer, die auch für Studierende gilt. Meist muss jede_r, die_der in der Stadt einen Zweitwohnsitz meldet, dafür eine monatliche oder jährliche Abgabe leisten, die in der Regel von der Höhe der gezahlten Miete abhängt. In einzelnen Städten gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn man in einem Wohnheim wohnt. Ob es in deiner Stadt auch eine solche Abgabe gibt, erfährst du beim Einwohnermeldeamt oder bei deiner Studierendenvertretung.

 

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