Es war ein langer Weg und jetzt ist er endlich da: Seit dem 1.Januar 2015 gilt für alle Beschäftigten in Deutschland ein einheitlicher, gesetzlicher und flächendeckender Mindestlohn. Damit ist es gesetzlich verboten, Löhne unter 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen. Auch wenn der Abschluss von Tarifverträgen das oberste Ziel der gewerkschaftlichen Bemühungen bleiben muss, ist der Mindestlohn ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Dumpinglöhne und damit Einkommensarmut zu verhindern, gerade in Bereichen mit niedriger Tarifbindung. Diese Broschüre der DGB-Jugend soll einen Überblick über relevante Informationen rund um die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns geben und helfen um vor Ort aktiv zu werden. DGB Bundesvorstand, Abteilung Jugend und Jugendpolitik, Dezember 2014