Deutscher Gewerkschaftsbund

Schwangerschaft

Du bist schwanger? Dann musst du jetzt natürlich besondere Rücksicht auf dein Baby nehmen - und das muss auch dein_e Arbeitgeber_in. Sie_Er darf dir keine schweren körperlichen Arbeiten mehr zuweisen oder dich andere gesundheitsgefährdende Tätigkeiten machen lassen. Ist deine Schwangerschaft gefährdet, wird deine Ärztin oder dein Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Trotz des Beschäftigungsverbotes hast du weiterhin Anspruch auf deine Ausbildungsvergütung bzw. dein Gehalt. Während der Schwangerschaft darfst du nicht länger als neun Stunden pro Tag arbeiten. Sechs Wochen vor dem errechneten und acht Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin darfst du nicht arbeiten, bekommst aber unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Während deiner Schwangerschaft darf dir grundsätzlich nicht gekündigt werden. Unwirksam ist eine Kündigung auch dann, wenn du innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilst. Wenn du in der Ausbildung schwanger wirst, wird dein Ausbildungsverhältnis nicht automatisch verlängert. Du kannst aber nach dem Berufsbildungsgesetz die Verlängerung beantragen. Das ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn du sonst das Ausbildungsziel nicht erreichen würdest. Und wie sind deine Rechte, wenn das Kind da ist? Lies dazu: Elternzeit während der Ausbildung und Studieren mit Kind.

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