Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt werdende und junge Mütter vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. »Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen. « Das sagt § 1 des Mutterschutzgesetzes. Darüber hinaus regelt das Gesetz den Kündigungsschutz für Schwangere sowie den Mutterschutzurlaub.