Bevor es losgeht mit deiner Ausbildung, schließt du einen schriftlichen Ausbildungsvertrag ab. Das schreibt das Berufsbildungsgesetz vor. Der Vertrag regelt Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung. Er legt außerdem die Dauer der Probezeit und der täglichen Arbeitszeit fest, die Ausbildungsorte, die Höhe der Ausbildungsvergütung und deinen Urlaubsanspruch. Wenn du ver.di-Mitglied bist, gelten für dich die besseren, tariflichen Regelungen. Welcher Tarifvertrag für dich gültig ist, erfährst du bei deiner Gewerkschaft. Als Anhang zu deinem Vertrag muss der gültige Ausbildungsplan beigefügt sein. Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Vereinbarungen, die gesetzlichen Vorschriften widersprechen, sind ungültig - auch wenn du den Vertrag schon unterschrieben hast.