Deutscher Gewerkschaftsbund

Freiwilliges Praktikum

Freiwillige Praktika im Studium werden wie normale Arbeitsverhältnisse bei Studierenden behandelt. Wenn ein Praktikumsentgelt gezahlt wird, müssen daraus Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Es gelten aber einige Ausnahmeregelungen.

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