Deutscher Gewerkschaftsbund

Mitbestimmung

Dass der Chef alles allein entscheiden kann - das war einmal. Schon seit Jahrzehnten gibt es nämlich die betriebliche Mitbestimmung. Wer Arbeit leistet, muss auch mitreden dürfen, zum Beispiel bei der Art der Lohngestaltung, bei Kündigungen, der Ausstattung der Arbeitsplätze oder der Aufstellung von Urlaubsplänen. Für diese Rechte haben die Gewerkschaften gesetzliche Regelungen erkämpft. Damit die Beschäftigten ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können, gibt es die Betriebsräte (beziehungsweise in öffentlichen Einrichtungen Personalräte), und die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Doch leider hat die Mitbestimmung Grenzen. Noch immer kommt nur ein Bruchteil der Entscheidungen in der Wirtschaft auf demokratischem Weg zustande. Noch immer können die Arbeitgeber_innen in vielen Fragen willkürlich bestimmen - und das sogar bei Entscheidungen von weitreichender Tragweite, bei Investitionen, Entlassungen und so weiter. Die Beschäftigten tragen dann die Folgen dieser Entscheidungen, ohne ihre Interessen einbringen zu können. Deshalb fordern die Gewerkschaften weitergehende Mitbestimmungsmöglichkeiten - zum Beispiel bei der Einführung und Anwendung neuer Techniken und bei der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie der Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze.


Mitbestimmung an Hochschulen

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