Wenn als Selbstständige_r und nicht als Freiberufler_in (also nicht selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausgeübt werden) gearbeitet wird, fällt grundsätzlich die Zahlung der Gewerbesteuer an, aber nur wenn du mit deinem Gewerbe einen Gewinn machst, der einen Freibetrag von 25.000 Euro übersteigt.
Neben der Einkommensteuer fällt auch Umsatzsteuer an, wenn du im vergangenen Jahr mehr als 17.500 Euro Umsatz hattest und im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 50.000 Euro Umsatz haben wirst. Wenn du vorhersehbar einen geringeren Umsatz haben wirst, kannst du gleich mit der Anmeldung beim Finanzamt die Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.
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