Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Beschaffenheit von Arbeitsplatz, Arbeitsraum, Verkehrswegen etc. Wesentliche Kriterien sind Belüftung, Beleuchtung, Temperatur, Lärm und Raumgröße – für diese sind bestimmte Mindeststandards zum Schutze der Beschäftigten vorgegeben.