Jede_r Arbeitnehmer_innen muss sich zwischenzeitlich auch einmal erholen. Darum garantiert das Bundesurlaubsgesetz allen Arbeitnehmer_innen, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Der genaue gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr (bei einer Sechs-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche). Dein individueller Urlaubsanspruch kann aber höher sein, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag das festlegen. Nur niedriger geht nicht! Mehr Infos hier.