Dein Arbeitgeber will dir kündigen? eine Kündigung ist immer nur schriftlich gültig. Wenn deine Probezeit schon um ist, muss er schon wirklich gewichtige Gründe anführen, damit die Kündigung wirksam ist - zum Beispiel, dass du etwas gestohlen oder dass du mehrmals unentschuldigt gefehlt hast. Wenn's nach Kündigung riecht oder du tatsächlich eine Kündigung erhalten hast, wende dich sofort an den Betriebs- beziehungsweise Personalrat oder die JAV. Ist die Kündigung nicht gerechtfertigt, kannst du zum Beispiel die Rücknahme der Kündigung vor Gericht einklagen. Wenn umgekehrt du selbst deinen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag kündigen willst, kannst du das mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen tun. Sprich jedoch auch hier noch mal mit deiner JAV und deinem Betriebs- oder Personalrat. Wenn du Mitglied einer Gewerkschaft bist, hast du Rechtsschutz. So kannst du beispielsweise ohne Risiko dein Recht vor Gericht einklagen.
Allgemeine Infos zum Kündigungsschutz