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FAQ Studierende

FAQ (20)

Stipendien sind super – aber warum bekommen sie nur zwei Prozent aller Studierenden? Wer BAföG bekommt, steht am Ende des Studiums vor einem Schuldenberg. Wer kein (oder zu wenig) BAföG bekommt, muss – wie schon heute zwei von drei Studierenden – nebenher jobben und hat dadurch weniger Zeit fürs Studium. Wer ein auskömmliches Stipendium bekommt hat hingegen genug Zeit zu studieren und steht am Ende auch ohne Schulden da. Wer keines bekommt, studiert länger und hat am Ende weniger Geld. Oder bricht sein Studium ab – die Abbrecherquote unter Stipendiat*innen ist besonders niedrig.

Dabei sind es nicht immer die besten Studierenden, die ein Stipendium erhalten: Soziales Engagement ist bei vielen Förderwerken offiziell ebenso wichtig wie gute Leistungen. Inoffiziell scheint auch die soziale Herkunft mit zu entscheiden – bei gleicher Leistung sind die Chancen von Akademiker*innenkindern auf ein Stipendium deutlich höher als von Bewerber*innen aus Arbeiter*innenhaushalten. Entsprechend sind sie unter den Stipendiat*innen stärker vertreten als insgesamt in der Studierendenschaft.

Das zeigt: Das derzeitige Stipendiensystem kann nicht dabei helfen, die Studierenden- und Absolvent*innenzahlen an unseren Hochschulen zu steigern oder die Studienfinanzierung gerechter zu machen.

Deshalb ist es sinnvoller, ein einziges staatliches System der Studienfinanzierung aufzubauen, das zugleich eine auskömmliche und elternunabhängige Unterstützung für alle Studierende bietet und als Zuschuß auch für sozial Schwache Anreiz zum Studium bietet – anstatt neben dem mäßig erfolgreichen BAföG noch zwei teure Stipendiensysteme zu unterhalten, die viel kosten und dabei die Ungerechtigkeit des Bildungssystems verstärken helfen.

Wer ein Stipendium aus Mitteln der Begabtenförderung des Bundes bekommt, kann nicht zugleich BAföG erhalten. Wenn du aber ein leistungsgebundenes Stipendium aus anderen, privaten Kassen und keinem der Begabtenförderungswerke bekommst, gilt der normale Freibetrag von bis zu 300 Euro, die du anrechnungsfrei zum BAföG dazuverdienen kannst.

Auch wer bereits BAföG erhält, muss nach dem Ende des Bewilligungszeitraums einen Weiterbewilligungsantrag stellen. In der Regel also alle zwölf Monate. Die Bearbeitungszeit dieses Antrags beträgt vier bis sechs Wochen. Einen Rechtsanspruch auf lückenlose Weiterzahlung hast du aber nur, wenn du deinen Folgeantrag im Wesentlichen vollständig zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums gestellt hast.

  • Freibetrag Zuverdienst BAföG: 522,50 Euro
  • Minijobgrenze: 538 Euro (Mindestlohn: 12,41 Euro/Stunde)
  • Freibetrag Zuverdienst Familienversicherung (KV): 505 Euro (außer bei Minijob)
  • Midijob-Zone: 538,01 bis 2.000 Euro
  • Steuerfreibetrag: 11.604 Euro (plus 1.230 Euro Werbekostenpauschale)

Die Bundesregierung gibt jedes Jahr über 100 Mio. Euro für Stipendien aus – aber sie verteilt das Geld nicht selbst. Zwölf Begabtenförderungswerke, Stiftungen von Parteien und Kirchen, von Staat, Wirtschaft und Gewerkschaft, fördern damit mittlerweile 20.000 Studierende und 3.500 Promovierende jährlich. Zielgruppe sind Studierende, die politisch oder sozial engagiert sind oder fachlich und persönlich qualifiziert ihr Studium verfolgen.

Die Bewerbungsverfahren der Förderwerke sind recht unterschiedlich, bei einigen musst du sogar vorgeschlagen werden. Das Stipendium selbst wird elternabhängig gezahlt, ähnlich wie beim BAföG, doch es muss nicht zurückgezahlt werden. Neben der materiellen gibt es bei jedem Stipendium auch eine ideelle Förderung: Studierendengruppen, die sich gegenseitig unterstützen; ein zielgruppengerechtes Bildungsprogramm; Tipps und Kontakte für den Berufseinstieg. Hinzu kommt eine sogennante Studienkostenpauschale von bis zu 300 Euro monatlich, das elternunabhängig gezahlt wird.

Wenn die Bearbeitung deines Erstantrags länger als sechs Wochen dauert und absehbar ist, dass du auch zehn Wochen nach Antragstellung noch kein BAföG ausgezahlt bekommen wirst, kannst du einen Vorschuss beantragen. Der beträgt 80 Prozent des zu erwartenden Fördersatzes im Monat und wird für maximal vier Monate und dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt. Zu Studienbeginn ist auch der Bezug von ALG II als Darlehen möglich, wenn der ordnungsgemäße Beginn deines Studiums durch die lange BAföG-Bearbeitungszeit in Gefahr ist.

Die BAföG-Rückzahlungspflicht für den Darlehensanteil beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (in der Regel ist das die Regelstudienzeit). Das heißt aber auch, dass die Frist nicht verschiebt, falls Du länger studierst oder noch ein weiteres (z. B. Master-)Studium dranhängst. Dann gilt trotzdem das Ende der Förderungshöchstdauer im Bachelor.

Etwa 4 1/2 Jahre nach diesem Zeitpunkt bekommst du einen Brief vom Bundesverwaltungsamt. Dieser fordert dich dazu auf, dein BAföG zurückzuzahlen. Die erste Rate musst du also circa ein halbes Jahr nach Erhalt des Bescheids tilgen. Die Raten werden dann quartalsweise abgebucht. Aber solange du nachweislich unter einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze lebst, kannst du dich beim Bundesverwaltungsamt von der Rückzahlungspflicht freistellen lassen oder einen Antrag auf Stundung stellen.

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